PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE · FRANKFURT
Therapieablauf
Dr. Christina Archonti · Psychologische Psychotherapeutin
PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE · FRANKFURT
Dr. Christina Archonti · Psychologische Psychotherapeutin
Sprechstunde
Ab dem 01.04.2017 müssen Patienten vor Beginn einer Psychotherapie mindestens ein „Sprechstunde“ genanntes Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin durchführen. Danach können Sie sich um einen Therapieplatz in der gleichen oder einer anderen Praxis bemühen und weitere probatorische Stunden wahrnehmen.
Es gibt eine Übergangsregelung, so dass Patienten bis zum 31. März 2018 auch ohne vorherige Sprechstunde die bisherigen probatorischen Stunden direkt in Anspruch nehmen können.
Bitte beachten Sie, dass die Sprechstunde die Wartezeit auf einen Erstkontakt mit der Psychotherapeutin reduzieren kann. Sie kann die Wartezeit auf probatorische Stunden oder einen Therapieplatz nicht verkürzen.
Eine Psychotherapie, die effektiv sein soll, besteht weiterhin aus wöchentlichen Terminen über einen Zeitraum von meist 6-12 Monaten. Die hierfür geblockte Zeit kann bei Einzeltherapien weiterhin nur einem Patienten zur Verfügung stehen. Somit können Sprechstunden auch nicht zu einer schnellen Verfügbarkeit von Therapieplätzen führen.
Für manche ist es aber auch schwierig, einem bis dahin fremden Menschen sehr persönliche Dinge zu offenbaren.
Die Balance zu halten, wichtige Informationen für die Therapie zu gewinnen, aber auch eine eventuelle Zurückhaltung zu respektieren, ist als Aufgabe der Psychotherapeutin zu sehen. Das Erstgespräch dient ebenso wie die folgenden probatorischen Sitzungen dazu, dass Sie sich ein Bild von Ihrer Psychotherapeutin machen und für sich prüfen, ob Sie sich verstanden fühlen und die therapeutische Arbeitsweise nachvollziehen können und mittragen wollen.
Sie können und sollten daher etwaige Zweifel, Vorbehalte und Ängste ansprechen, damit diese geklärt werden.
Ein Therapieantrag beinhaltet ein sog. Gutachten, in dem die aktuellen Beschwerden, Hintergründe der Lebensgeschichte, insofern sie für die Beschwerden von Bedeutung sind, die Therapieziele sowie der Therapieplan in einem mehrseitigen Bericht verfasst sind.
Der Bericht mit Ihren persönlichen Angaben wird anonymisiert und in einen verschlossenen Umschlag den sonstigen Antragsformularen an die Kasse beigelegt.
Dies heißt, dass der — in der Regel externe — Gutachter keine Kenntnis von Ihrer Person erlangt, die Mitarbeiter der Krankenkasse wiederum keine Kenntnis von den persönlichen Angaben im Therapieplan erhalten.
Eine Ausnahme bilden Gutachten im Rahmen der sog. Beihilfe, sowie bei einigen privaten Versicherern.
Hier enthalten die entsprechenden Formulare an den Fachgutachter den vollen Namen des Patienten.
Bei einer behandlungsbedürftigen Erkrankung dürfen Sie von einer Kostenzusage ausgehen, die in der Regel 2-3 Wochen nach Eingang bei der Krankenkasse/Beihilfe erfolgt.
Diese verbietet die Weitergabe jeglicher persönlicher Informationen über den Patienten an Andere, einschließlich und ausnahmslos aller Angehörigen — auch darüber, dass der Betreffende überhaupt die Praxis aufgesucht hat.
Selbstverständlich unterliegt auch der Gutachter der Schweigepflicht.
Viele Menschen haben eine gesunde Skepsis vor Psychopharmaka und denken zu Recht, dass Medikamente allein, ihre Probleme langfristig nicht verbessern können.
Bei schweren psychischen Beeinträchtigungen, etwa schwere Depressionen, müssen in der Regel Medikamente zur Linderung der Beschwerden eingenommen werden, damit der Betreffende überhaupt in der Lage ist, an der psychotherapeutischen Behandlung mitzuwirken und davon zu profitieren.
Insofern der Bedarf besteht, eine therapiebegleitende psychopharmakologische Medikation durchzuführen, bespreche ich meine Überlegungen mit meinen Patienten in einer für diese nachvollziehbaren Weise. Dabei gebe ich auch erste Informationen. Die Beratung und Verschreibung wird von einem Facharzt für Psychiatrie durchgeführt.