PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE · FRANKFURT
Kognitive Verhaltenstherapie
Dr. Christina Archonti · Psychologische Psychotherapeutin
PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE · FRANKFURT
Dr. Christina Archonti · Psychologische Psychotherapeutin
Unter Verhaltenstherapie wird häufig fälschlich ein »Verhaltenstraining« verstanden,
was möglicherweise daran liegt, dass in einigen nicht-fachlichen Medien die Beschreibung
dieser Behandlungsmethode auf sog. »Konfrontationsverfahren« begrenzt und nur sehr vage
beschrieben wird.
Verhalten bedeutet im therapeutischen Kontext jedoch nicht nur Handlungen, also das,
was wir — für andere sichtbar — tun, sondern vielmehr die Gesamtheit menschlichen Verhaltens,
demnach unsere Überzeugungen, Einstellungen und Gedanken, darauf folgenden Gefühlen und damit einher gehenden körperlichen Aktivierungsprozessen.
Gesundes und ungesundes »Verhalten« ist demnach ein Zusammenspiel
von Gedanken, Gefühlen, körperlichen — zentralnervös gesteuerten — Prozessen
sowie einer meist erkennbaren Handlung.
Auch »Nicht-Tun«, also das Meiden bestimmter Handlungen, stellt in diesem Sinn
eine Handlung dar.
Einen weiteren Aspekt bilden »Verstärker«, also die Folgen unserer Reaktionen,
die (unbewusst) darüber bestimmen, ob wir ein bestimmtes Verhalten beibehalten,
häufig oder eher selten anwenden oder ganz einstellen.
Aus dem Wissen, welche dysfunktionalen (ungesunden, hinderlichen,
nicht weiterführenden) Verhaltensmuster wirksam sind, leiten sich dann
die ebenso nachvollziehbar formulierten Therapieziele ab.
Diese Ziele werden so beschrieben, dass der Therapieerfolg vom Patienten und
vom Therapeuten überprüft werden kann.
Somit können im Verlauf der Therapie
hilfreiche Ergänzungen im Therapieplan gemacht werden.
Des weiteren dient die nachprüfbare Zielerreichung dazu, dass der Blick nicht nur
auf die erwünschten Veränderungen, sondern auch für die erreichten Erfolge,
geworfen wird.
Die oftmals im Zusammenhang mit der Verhaltenstherapie erwähnte »Konfrontationstherapie« ist eine irreführende und so auch nicht zutreffende
Bezeichnung.
Konfrontation bzw. »Exposition« stellt keine eigene Therapieform dar,
sondern
umfasst lediglich einen wichtigen Teilaspekt der verhaltenstherapeutischen
Behandlung, vor allem bei sog. Angst- und Zwangsstörungen, in denen die
Meidung von bestimmten Situationen bzw. das Durchführen bestimmter Handlungen
störungs- also krankheitserhaltend wirkt.
Eine »Konfrontation« bzw. »Exposition« mit einer angstauslösenden Situation kann sinnvoll ausschließlich in einem Gesamttherapieplan, zum geeigneten Zeitpunkt und nach ausreichender Information und Vorbereitung des Patienten durch einen fachlich hierzu ausgebildeten — psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten — durchgeführt werden.
